- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Voraussetzungen:
- Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
- Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
- Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
- Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Lemgo
- erste Urkunde: 10,00 €
- Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,00 €
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Urkundenformate
- DIN A4
- DIN A5
- DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch
Urkundenbestellung über
- Onlinedienstleistung des Serviceportals
- schriftlich (E-Mail oder Post)
- persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
- telefonisch
- per Fax
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
Hinweise für Lemgo