- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung teilnehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Je nach Personenstand sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung bei den Sachbeabeitenden nach den erforderlichen Unterlagen!
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Herford
Bei Anmeldung der Eheschließung,
- wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro
Allerdings fallen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen und Urkunden an.* Eine detaillierte Gebührenübersicht hält Ihr Standesamt für Sie bereit.
Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
*eine Urkunde kostet 10 €, jede weitere gleichartige Urkunde kostet 5 €.
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Trauungen am Samstag
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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