Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenberg

    Sie haben sich entschieden, Ihren Lebensweg gemeinsam weiterzugehen - herzlichen Glückwunsch!

    Bevor es jedoch soweit ist, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Zunächst müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
    Die Anmeldung (früher hieß es "Aufgebot") für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten beim Standesamt des Wohnortes durch persönliche Vorsprache vorgenommen.

    Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können Sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
    Sollten Sie nicht in Langenberg wohnen, hier aber heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung rechtzeitig beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden.

    Einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung sprechen Sie bitte rechtzeitig mit unserem Standesamt ab. Trauungen findet in unserem Trauzimmer im Rathaus statt. An bestimmten Terminen können Sie sich im historischen "Cafe zur Linde",  auf "Hof Cramer" oder im "Heimathaus Benteler" trauen lassen.

    Weitere Informationen zu unseren Traumräumen finden Sie auf der Homepage unter  www.langenberg.de in der Rubrik Rathaus in Langenberg / Standesamt. Hier gelangen Sie direkt auf die Seite:  Standesamt | Gemeindeverwaltung Langenberg 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_14cd0c2cf2819008e97abc8c315d88a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenberg

    Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell verschieden ist, kann eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Fragen mit unserer Standesbeamtin zu klären.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    89,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland 33,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 57,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 38,00 EUR ggf. Angleichung von Namen 30,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt 12,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde 6,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de