- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Sie haben sich entschieden, Ihren Lebensweg gemeinsam weiterzugehen - herzlichen Glückwunsch!
Bevor es jedoch soweit ist, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Zunächst müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Die Anmeldung (früher hieß es "Aufgebot") für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten beim Standesamt des Wohnortes durch persönliche Vorsprache vorgenommen.
Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können Sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Sollten Sie nicht in Langenberg wohnen, hier aber heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung rechtzeitig beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden.
Einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung sprechen Sie bitte rechtzeitig mit unserem Standesamt ab. Trauungen findet in unserem Trauzimmer im Rathaus statt. An bestimmten Terminen können Sie sich im historischen "Cafe zur Linde", auf "Hof Cramer" oder im "Heimathaus Benteler" trauen lassen.
Weitere Informationen zu unseren Traumräumen finden Sie auf der Homepage unter www.langenberg.de in der Rubrik Rathaus in Langenberg / Standesamt. Hier gelangen Sie direkt auf die Seite: Standesamt | Gemeindeverwaltung Langenberg
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenberg
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell verschieden ist, kann eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Fragen mit unserer Standesbeamtin zu klären.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
Hinweise für Langenberg