Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Sie wollen in Emsdetten heiraten?

    Seit Januar 1999 befindet sich im historischen Gebäude Hof Deitmar an der Mühlenstraße das modern eingerichtete Trauzimmer. Inmitten der wunderschönen Parkanlage haben Sie nach der Trauung die Möglichkeit, Ihre Gratulanten zu begrüßen und mit ihnen anzustoßen. Das Trauzimmer ist (über den Hintereingang) barrierefrei zugänglich. Im Gebäude sind mehrere Toiletten, u.a. ein Behinderten-WC.

     

    Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen:

    Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag 

    10.00 - 12.00 Uhr 

    Nachmittage & Samstag 

    Auf Anfrage 

       

    Für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen

    entsteht eine zusätzliche Gebühr. 

    Anfragen telefonisch unter 02572/922-351 oder -302

    oder per Mail an standesamt@emsdetten.de.  

     

     

    Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Standesamtliche Nachrichten finden Sie hier.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ddaf8913665f374f1ce68b4e445208c9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, wenn Sie nicht in Emsdetten geboren sind. Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    • Die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) des auswärtigen Wohnortes, sofern einer von Ihnen nicht in Emsdetten wohnt. Wenn Sie in Emsdetten gemeldet sind, nimmt das Standesamt Einsicht in das Melderegister.
    • Vollmacht mit allen Erklärungen
      Sollte es einem der Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht mit allen Erklärungen vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.

    Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist: 

    • Eine aktuelle Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.
      Wird das erforderliche Dokument beim Standesamt Emsdetten aufbewahrt, greifen wir auf die entsprechend geführten Bücher bei uns zurück.
      Ist die Ehe bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, besorgen Sie dieses Dokument dort.
    • Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils für alle weiteren Vorehen.

    Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: 

    • Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.

    Wenn einer der Verlobten ausländischer Mitbürger ist: 

    • Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so informieren wir Sie gerne über die vorzulegenden Dokumente.

     

    Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Emsdetten

    • Anmeldung zur Eheschließung: 50 Euro
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 75 Euro
    • eine Eheurkunde: 10 Euro
    • bei Freitagsnachmittags- und Samstagstrauungen: zusätzlich 100 Euro
    • Wiederannahme des Geburtsnamens: 25 Euro
    • Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro
    • beglaubigte Ablichtung aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern: 10 Euro
    • Ausstellung von Personenstandsurkunden: erste Urkunde 12 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro

    Gebühren gültig ab 01.01.2024 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Emsdetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de