- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie wollen in Emsdetten heiraten?
Seit Januar 1999 befindet sich im historischen Gebäude Hof Deitmar an der Mühlenstraße das modern eingerichtete Trauzimmer. Inmitten der wunderschönen Parkanlage haben Sie nach der Trauung die Möglichkeit, Ihre Gratulanten zu begrüßen und mit ihnen anzustoßen. Das Trauzimmer ist (über den Hintereingang) barrierefrei zugänglich. Im Gebäude sind mehrere Toiletten, u.a. ein Behinderten-WC.
Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen:
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Nachmittage & Samstag
Auf Anfrage
Für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen
entsteht eine zusätzliche Gebühr.
Anfragen telefonisch unter 02572/922-351 oder -302
oder per Mail an standesamt@emsdetten.de.
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Standesamtliche Nachrichten finden Sie hier.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, wenn Sie nicht in Emsdetten geboren sind. Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
- Die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) des auswärtigen Wohnortes, sofern einer von Ihnen nicht in Emsdetten wohnt. Wenn Sie in Emsdetten gemeldet sind, nimmt das Standesamt Einsicht in das Melderegister.
- Vollmacht mit allen Erklärungen
Sollte es einem der Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht mit allen Erklärungen vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist:
- Eine aktuelle Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.
Wird das erforderliche Dokument beim Standesamt Emsdetten aufbewahrt, greifen wir auf die entsprechend geführten Bücher bei uns zurück.
Ist die Ehe bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, besorgen Sie dieses Dokument dort. - Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils für alle weiteren Vorehen.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.
Wenn einer der Verlobten ausländischer Mitbürger ist:
- Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so informieren wir Sie gerne über die vorzulegenden Dokumente.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Emsdetten
- Anmeldung zur Eheschließung: 50 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 75 Euro
- eine Eheurkunde: 10 Euro
- bei Freitagsnachmittags- und Samstagstrauungen: zusätzlich 100 Euro
- Wiederannahme des Geburtsnamens: 25 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro
- beglaubigte Ablichtung aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern: 10 Euro
- Ausstellung von Personenstandsurkunden: erste Urkunde 12 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro
Gebühren gültig ab 01.01.2024
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten