- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Liebes Brautpaar,
bevor Sie sich vor der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich persönlich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Seit Neuestem ist eine Anmeldung nun auch online möglich. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten benötigten Unterlagen.
Online-Dienste im Abschnitt Unterlagen
Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.
Sollten ausnahmsweise -aus wichtigen persönlichen Gründen- beide Verlobte nicht zur Anmeldung erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen. Die Vollmacht ist in diesem Fall von jedem Verlobten auszufüllen. Einen Vordruck finden Sie weiter unten bei den Unterlagen. Bitte legen Sie die Vollmacht bei der Anmeldung zur Eheschließung sowie den Reisepass/Personalausweis der fehlenden Person/Personen beim Standesamt vor.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Dülmen haben, aber gerne bei uns heiraten würden, dann müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen und dort angeben, dass Sie in Dülmen heiraten möchten. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden. Natürlich können Sie als Dülmener auch auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine. Schauen Sie gerne in unseren Traukalender!
Eine Eheanmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen nun auch online erfolgen. Den Link, sowie die Bedingungen finden Sie unter Unterlagen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
Wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Dülmen haben und
- beide in Dülmen geboren sind,
dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sollten beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Eheanmeldung nun auch online möglich.
Online - Anmeldung der Eheschließung
Auch nach erfolgter Online Anmeldung der Eheschließung wird noch ein persönlicher Termin benötigt. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termines telefonisch mit uns in Verbindung.
Sind einzelne oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Dülmen ist:
Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. - Wenn der Geburtsort nicht in Dülmen ist:
Abschrift Ihres Geburtseintrages, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.
(Bitte keine Geburtsurkunden, diese können nicht akzeptiert werden!) - Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind:
Eine aktuelle Eheurkunde der Vorehe, aus der die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgeht. - Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Wenn die erforderlichen Registereinträge (hieraus werden die Urkunden erstellt) beim Standesamt Dülmen geführt werden, greifen wir darauf zurück; ist die Vorehe jedoch bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, erhalten Sie die Eheurkunde dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können leider in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
Sollten auch hier beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Voranmeldung der Eheschließung auch online möglich. Eine Kontaktausnahme mit dem Standesamt ist dennoch notwendig.
Voranmeldung der Eheschließung
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist?
Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde ( vgl. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Dülmen: Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen.
Weitere Hinweise:
- Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
- Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen.
- Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Weiter Unterlagen
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dülmen
- 50 EUR für die Anmeldung zur Eheschließung
- 85 EUR bei Auslandsbeteiligung
Kartenzahlung möglich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen