Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Die förmliche Eheschließung umfasst die Frage an das Brautpaar, ob sich seit der Anmeldung der Hochzeit Änderungen in den Ehevoraussetzungen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen möchten (§14 Personenstandsgesetz). Im Anschluss an das Ja-Wort beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Erklärung der Eheschließenden. Diese Erklärung muss von den Vermählten, den Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unterschrieben werden.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie im Standesamt der Stadt Bad Honnef nachträglich beurkunden lassen, wenn einer der Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und es sich um eine Einwohnerin oder Einwohner Bad Honnefs handelt oder gehandelt hat. (§34 Personenstandsgesetz)

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die erforderlichen Unterlagen werden Ihrem individuellen Hintergrund entsprechend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef geklärt. Generell benötigen Sie:

    • Gültiges Ausweisdokument
    • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Wenn Sie nicht in Bad Honnef geboren wurden)
    • Erweiterte Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht in Bad Honnef wohnen)

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sowie der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Honnef und betragen:

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Ehepartner Deutsche sind

    40,00€

    wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen ausländisches Recht zu beachten ist

    66,00€

    Vornahme der Trauung, wenn keiner der Eheschließenden einen Wohnsitz in Bad Honnef hat

    40,00€ zzgl.

    Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten

    95,00€ zzgl.

    Vornahme der Eheschließung außerhalb des Rathauses

    (Kosten für die Raummiete fallen zuzüglich an!)

     

    200,00€ zzgl.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de