Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Sie möchten gerne im Rathaus der Gemeinde Roetgen heiraten?

    Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat und zwar auch, wenn bei einem anderen Standesamt geheiratet werden soll.

    Nur wenn keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

    Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Eheschließung Ihre begl. Abschriften/Ausdrucke der Urkunden und die Meldebescheinigungen nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

    Die Trauung findet im Trauzimmer der Gemeinde Roetgen statt.

    Im Anschluss erhalten Sie die gewünschten Urkunden, die bei der Anmeldung beantragt wurden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9e01db06379f0a8fe357601613852ac0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt / SG 3.34 Standesamt / SG 3.32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.34 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roetgen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes,
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes),
    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister von gemeinsamen Kindern,
    • falls Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, wird die Urkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Scheidungsvermerk oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt. Hierbei muss das Aktenzeichen des Scheidungsurteils ersichtlich sein.
    • Falls der Geburtsort im Ausland liegt, wird eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine Originalurkunde mit amtl. Übersetzung benötigt (die Urkunde muss im Einzelfall mit einem Legalisationsvermerk oder Apostille versehen sein).
    • Führt ein Verlobter nicht die aus den Personenstandsurkunden ersichtlichen Vor- und Familiennamen, so hat er dies nachzuweisen (z. B. Namenserklärungen oder behördliche Namensänderungen, evtl. Registrierschein).
    • In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    89,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland 33,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 57,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 38,00 EUR ggf. Angleichung von Namen 30,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt 12,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde 6,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Roetgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de