Eheschließung Registrierung
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich beim registerführenden Standesamt eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Darüber hinaus haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen in vielen Fällen erleichtert.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die formellen und materiellen Ehevoraussetzungen vorliegen. Dies wird anhand der - je nach Fallkonstellation sehr unterschiedlichen - Dokumente vor der Nachbeurkundung im zuständigen Standesamt geprüft.
Diese Prüfung ist auch dann notwendig, wenn die Ehe nicht nachbeurkundet, dafür aber im Melderegister der Familienstand geändert werden soll. In diesem Fall ist das die Aufgabe des Bürgerservices.
Hinsichtlich der Antragsberechtigung bedarf es in den meisten Fällen der deutschen Staatsangehörigkeit eines Ehegatten. Auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besteht ein Antragsrecht.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere antragsberechtigte Personenkreise sind Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Bei Aufenthalt in Deutschland: Die für die Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe notwendigen Dokumente sind zuvor mit dem Standesamt telefonisch abzustimmen und bei Vollständigkeit dort einzureichen. Sobald der Vorgang beurkundungsreif vorbereitet ist, kann ein Termin zur Vorsprache vereinbart werden. In diesem Termin werden z. B. Antragsformulare ausgedruckt und unterschrieben, namensrechtliche Erklärungen abgegeben, ein Stammbuch erworben, Urkunden ausgestellt, die Gebühren entrichtet usw.
Bei Aufenthalt im Ausland: Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die nächste deutsche Auslandsvertretung. Wenn dort alle notwendigen Dokumente vorgelegt wurden, gelangt der Antrag auf dem Postweg an das zuständige Standesamt.
Fristen
Hinweise für Goch
Es gibt keine Frist für die Antragstellung auf Nachbeurkundung. Es wird in erster Linie auf die deutsche Staatsangehörigkeit der antragsberechtigten Person abgestellt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Goch
- Nachbeurkundung: 40,00€ bis 65,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Wenn Sie sich momentan im Ausland aufhalten, können Sie den Antrag auf Nachbeurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrer Nähe stellen. Auch in diesen Fällen können Sie zuvor hinsichtlich der notwendigen Dokumente mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland Kontakt aufnehmen, um späteres Nachfordern von Unterlagen zu vermeiden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
Hinweise für Goch