LebenspartnerschaftsurkundeOnline erledigen
Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Menden (Sauerland)
Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende Urkunden erhalten. Das Standesamt kann Ihnen allerdings nur Urkunden ausstellen, sofern es die Register noch führt. Die Fortführungsfristen betragen beiGeburtenregistern110 JahreEhe- und Lebenspartnerschaftsregistern 80 JahreSterberegistern 30 JahreSollte das Ereignisdatum länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Urkunden aus dem Geburtenregister, aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister und aus dem Sterberegister können Sie hier online bestellen: zum Onlineservice der Stadt Menden (Sauerland) Bei der Anforderung einer Urkunde, die sich auf einen Personenstandsfall (Eheschließung, Geburt, Tod) bezieht, der vor dem 01.01.1975 eingetreten ist, ist es erforderlich, dass Sie den genauen Ereignisort angeben. Nur so ist es möglich, den richtigen Eintrag zu finden.Für die ehemalige Amtsgemeinde Sümmern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.01.1975 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Iserlohn.Für die ehemalige Amtsgemeinde Wimbern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.07.1969 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wickede (Ruhr).Sollte der Personenstandsfall im Ausland eingetreten und ab dem 01.01.2009 beim Standesamt Menden (Sauerland) nachbeurkundet worden sein, so kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) auch darüber Urkunden ausstellen. In diesem Fall geben sie als Ereignisort bitte "im Ausland" und die Eintragsnummer und das Eintragsjahr an (diese können Sie einer schon vorhandenen Urkunde entnehmen). Sollten Ihnen die Eintragsnummer und das Eintragsjahr nicht bekannt sein, ist eine Urkundenanforderung auf diesem Wege nicht möglich. Fordern Sie die Urkunde dann bitte persönlich oder schriftlich an.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Menden (Sauerland)
LeistungenGebührenAusstellung einer Urkunde10,00 €jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird5,00 €
Weitere Informationen
Hinweise für Menden (Sauerland)
Urkundenanforderungen (Personenstandsurkunden)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen