Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Hinweis:
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Paderborn und werden nicht bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind. Weitere Infomationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen".
Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern aus
- wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Paderborn ereignet haben und
- wenn die Frist für die Führung der Personenstandsregister bzw. -bücher noch nicht abgelaufen ist.
Es gelten folgende Fristen:- Geburtenregister 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Kreis- und Stadtarchiv Paderborn abgegeben. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
Folgende Urkunden können beantragt werden:
- Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern
- Auskunft aus einem Personenstandsregister
Antragsberechtigt sind:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
- Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n)
- die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
- Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
- Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann)
- Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen
- Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes
Beantragung:
ACHTUNG: Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu bequem unseren Gastzugang; eine Anmeldung ist hier nicht notwendig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte, Paydirekt oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann in ca. 4 - 6 Wochen zugeschickt.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir vorerst abzusehen.
Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) oder schriftlich (per Post/Fax) vornehmen. Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Persönliche Vorsprache:
- Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen
- Bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
Schriftliche Urkundenbestellung:
- Die Bezahlung ist nur mit Verrechnungsscheck oder einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat möglich.
- Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei.
- Für diesen Bestellweg nutzen Sie bitte das Formular "Urkundenbestellung per Post" unter dem Punkt Downloads. Damit ist sichergestellt, dass wir die erforderlichen Angaben erhalten. Das Formular wird nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben. Haben Sie keine Druckmöglichkeit, lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Blankoformular zukommen.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Form der Beantragung und Bearbeitung deutlich länger dauert als eine Beantragung und direkte Bezahlung über unser Online Urkundenportal unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Bei der schriftlichen Bestellung oder Onlinebestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für andere Personen bestellt wird - einen entsprechend ähnlichen Nachweis an.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Paderborn
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde bzw. Auskunft in der Regel sofort mitnehmen,
bitte buchen Sie dafür einen Termin unter "Onlinedienstleistung".
Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 4-6 Wochen.
Bei schriftlicher Beantragung ist die Bearbeitungszeit deutlich länger.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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