Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bescheinigung Lebenspartnerschaft

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
      (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
      (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
    • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_395debc2b4d122c0f300ccf171e4f19e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    •  Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Preußisch Oldendorf nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Preußisch Oldendorf registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Preußisch Oldendorf nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Preußisch Oldendorf war oder eine Geburt im Ausland im Standesamt Preußisch Oldendorf nachbeurkundet wurde.

     

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de