Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Lebenspartnerschaftsurkunden
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch) - Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Löhne nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Löhne registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann.
Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Löhne nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Löhne war oder eine Auslandsgeburt im Löhner Standesamt nachbeurkundet wurde.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Löhne
Gemäß Tarifstelle 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde 15,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 7,50 Euro.
Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden mit dem Verwendungszweck Rentenversicherung und Krankenversicherung.
Über den Formular-Assistenten "Anforderung von Personenstandsurkunden" lassen sich auch "Auskünfte über die Geburtszeit" sowie "Registerausdrucke" anfordern.
Gemäß Tarifstelle 2.2.2.4.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 6,00 Euro für diese Auskünfte aus dem Personenstandsregister.
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Löhne