Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Anforderung einer Personenstandsurkunde bei Heirat, Geburt, Sterbefall
Urkunden, die aus dem Personenstandsregister eines Standesamtes erstellt werden, werden unter dem Oberbegriff Personenstandsurkunden zusammengefasst (z.B. Geburts- oder Sterbeurkunden). Das jeweilige Ereignis (Geburt, Sterbefall, etc.) wird immer in dem Personenstandsregister des Ortes erfasst, in dem es eintrifft. So wird eine Geburt im Personenstandsregister des Geburtsortes geführt, wohin gegen Ihre Eheschließung beispielsweise an einem anderen Ort stattgefunden und somit in dem Register eines anderen Ortes erfasst ist.
Folgende Personenstandurkunden können Sie beantragen:
- Geburtsurkunden
- Abschrift aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde
- Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunden
- Abschrift aus dem Sterberegister
- Internationale Urkunde
Alle vorgenannten Urkunden können zur Vorlage im Ausland oder bei einer ausländischen Behörde auch als sogenannte "Internationale Urkunde" auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Ausnahme: Lebenspartnerschaftsurkunde und Abschrift).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Personenstandsurkunden nur von der Person, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Ehegatten/Lebenspartnern, Vor- und Nachfahren beantragt werden. Die Urkunden können persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
gültiges Ausweisdokument
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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