Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bescheinigung Lebenspartnerschaft

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Anforderung einer Personenstandsurkunde bei Heirat, Geburt, Sterbefall

    Urkunden, die aus dem Personenstandsregister eines Standesamtes erstellt werden, werden unter dem Oberbegriff Personenstandsurkunden zusammengefasst (z.B. Geburts- oder Sterbeurkunden). Das jeweilige Ereignis (Geburt, Sterbefall, etc.) wird immer in dem Personenstandsregister des Ortes erfasst, in dem es eintrifft. So wird eine Geburt im Personenstandsregister des Geburtsortes geführt, wohin gegen Ihre Eheschließung beispielsweise an einem anderen Ort stattgefunden und somit in dem Register eines anderen Ortes erfasst ist.

    Folgende Personenstandurkunden können Sie beantragen:

    • Geburtsurkunden
    • Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Eheurkunde
    • Abschrift aus dem Eheregister
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • Sterbeurkunden
    • Abschrift aus dem Sterberegister
    • Internationale Urkunde

    Alle vorgenannten Urkunden können zur Vorlage im Ausland oder bei einer ausländischen Behörde auch als sogenannte "Internationale Urkunde" auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Ausnahme: Lebenspartnerschaftsurkunde und Abschrift).

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Personenstandsurkunden nur von der Person, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Ehegatten/Lebenspartnern, Vor- und Nachfahren beantragt werden. Die Urkunden können persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_db5e2aaeaa960730eb76f8b9d84deecf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-312

    Fax: 02241 24377-312

    E-Mail: standesamt@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    gültiges Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de