LebenspartnerschaftsurkundeOnline erledigen

    Bescheinigung Lebenspartnerschaft

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an standesamt@bad-honnef.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9285bf0d392669f773ab358e9ceb7afd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:

    • Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
    • Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
    • Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
    • Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen:

    für die erste Urkunde:                   10,00€

    für jede weitere Ausfertigung:         5,00€

    Gebührenfrei bei zweckgebundener Ausstellung (zum Beispiel zur Beantragung staatlicher Sozialleistungen, Sozialversicherung)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de