Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Mögliche Urkundenarten sind:
- DIN A4
- Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Register
- internationale Urkunden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alfter
Bei der Online-Antragsstellung halten Sie bitte die Daten zu Ihrer Person, Ihrer Lebenspartnerin/ Ihrem Lebenspartner sowie zum Datum der Verpartnerung bereit.
Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
- eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Das Schreiben sollte
- Ihren Namen und Vornamen,
- Ihre Meldeanschrift,
- den Ort und das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft,
- wenn bekannt: die Beurkundungsnummer,
- den Grund der Beantragung,
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
beinhalten. Zudem müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Alfter
Das Standesamt der Gemeinde Alfter muss zuständig sein, also die Lebenspartnerschaft beurkundet haben.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Lebenspartnerschaftsurkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer Lebenspartnerin/ eines Lebenspartners.
- Sie sind Kind der Lebenspartner.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Alfter
Sie können den Antrag beim Standesamt der Gemeinde Alfter elektronisch, postalisch oder persönlich stellen.
Online-Antragstellung:
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt der Gemeinde Alfter nach telefonischer Terminvereinbarung auf.
- Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und legen Sie diese zur Legitimation vor.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.
Schriftliche Antragsstellung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alfter
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt. Alternativ können Sie diese auch bei der Gemeinde Alfter persönlich abholen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Die Schließung einer Lebenspartnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts kann in Deutschland nicht mehr begründet werden.
"Lebenspartnerschaft" heißen folgende Verbindungen:
- Vor dem 1.Oktober 2017 in der Bundesrepublik begründete Lebenspartnerschaft und
- im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, sowie auf sie deutsches Recht anwendbar ist.
Für folgende Angelegenheiten können Sie ein Exemplar gebührenfrei bestellen:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Schwerbehindertenrecht
- Kinder- oder Eltengeldrecht
- Kriegsopferfürsorge
Bitte beachten Sie, dass das Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren archiviert wird und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann. Wenn Sie ein Dokument aus dem Archiv benötigen, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@alfter.de mit dem Standesamt in Verbindung.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0228 6484-117 für alle Anliegen (z. B. Urkunden, Geburt, Heirat, Tod), die das Standesamt betreffen. Wir bedanken uns für das Verständnis.
Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeleitet.
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Alfter