LebenspartnerschaftsurkundeOnline erledigen

    Bescheinigung Lebenspartnerschaft

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Personenstandsurkunden

    Personenstandsurkunden sind beglaubigte Originalkopien aus einem Personenstandsbuch oder beglaubigten Auszüge, welche vom Standesamt ausgestellt werden. Bei der Gemeinde Lindlar können Sie Personenstandsurkunden entweder online oder persönlich beim Standesamt bestellen.

    Wichtig: Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Lindlar erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Lindlar stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant. Falls Sie sich bzgl. des Ortes der Beurkundung unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung telefonisch ans Standesamt.

    Aus folgenden Registern können Sie online Personenstandsurkunden beantragen:

    • Geburtsregister
    • Eheregister
    • Lebenspartnerschaftsregister
    • Sterberegister

    Weitere Urkundenarten können nur persönlich im Standesamt beantragt werden. Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an.

    In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass die Register gemäß folgender Fristen archiviert werden:

    • Geburtsregister nach 110 Jahren
    • Eheregister nach 80 Jahren
    • Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
    • Sterberegister nach 30 Jahren

    Nach der Archivierung wird vom Standesamt keine Urkunde mehr ausgestellt.

    Benötigen Sie ein Dokument aus dem Archiv, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gemeindearchiv in Verbindung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_828919aa976f27976b67a16dbd27fb42

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    •  Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lindlar

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de