Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erstellt und ausgehändigt.
Sie können nachträglich weitere Lebenspartnerschaftsurkunden bestellen.
Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:
-Lebenspartnerschaftsurkunde: Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält Angaben zur Verpartnerung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt Sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Partnerschaft und die Geburtsdaten beider Lebenspartner.
-Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Diese Urkunde entspricht inhaltlich der Lebenspartnerschaftsurkunde. Hier können jedoch Veränderungen der Daten seit Eingehung der Lebenspartnerschaft nachvollzogen werden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standes- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
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Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde gebührenfrei.
Weitere Informationen
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Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde telefonisch, schriftlich oder online bestellen. Nutzen Sie bitte das unten aufgeführte Formular. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel nach drei Werktagen per Post zugestellt.
In besonders eiligen Fällen kann Ihnen die Urkunde bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt werden. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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