Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält
- die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor,
- Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen,
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde,
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- die schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Andere Personen müssen ihr rechtlichen Interesse nachweisen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
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Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 10,00 EUR
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5,00 EUR
Weitere Informationen
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Informationen des Bundesministeriums des Innern zum "Personenstandsrecht" https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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