Lebenspartnerschaftsurkunde

    Lebenspartnerschaft

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwalmtal

    Seit einer Gesetzesänderung zum 01.10.2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Weitere Informationen dazu finden sie unter dem Punkt Eheschließung.

    Rechtliche Grundlagen

    Personenstandsgesetz (PStG)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)

    Gebühren

    15,- € für die Ausstellung von zwei Eheurkunden mit dem Hinweis auf die bestehende Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_324b52cd194ab48b806dd8276151acc2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesbeamtin

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    •  Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwalmtal

    • Neuer Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister als Nachweis des Fortbestandes der Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunden
    • Personalausweise
    • Falls nicht in Schwalmtal geheiratet werden soll: Zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerservice

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de