Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Schwalmtal
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.10.2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Weitere Informationen dazu finden sie unter dem Punkt Eheschließung.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
Gebühren
15,- € für die Ausstellung von zwei Eheurkunden mit dem Hinweis auf die bestehende Lebenspartnerschaft
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Schwalmtal
- Neuer Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister als Nachweis des Fortbestandes der Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunden
- Personalausweise
- Falls nicht in Schwalmtal geheiratet werden soll: Zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen