Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Velbert online beantragen:
1. Eheurkunden
2. Lebenspartnerschaftsurkunden
3. Geburtsurkunden
4. Sterbeurkunden
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können als internationale Urkunden, also auch mehrsprachig, oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Velbert nur Urkunden für die in Velbert registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Velberter Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Velbert war oder eine Geburt im Ausland im Velberter Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Velbert ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
- Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Velbert
Personenstandsurkunden:
- 16 Euro pro Urkunde
- 8 Euro für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Auskunft aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit) - hier ist eine Beantragung über Onlinedienstleistungen nicht möglich:
- 8 Euro pro Auskunft
- 4 Euro für jede weitere Auskunft, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, beispielsweise zur Beantragung von Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Velbert