Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt der Stadt Heiligenhaus online beantragen:
1. Eheurkunden
2. Lebenspartnerschaftsurkunden
3. Geburtsurkunden
4. Sterbeurkunden
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können auch mehrsprachig oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Heiligenhaus nur Urkunden für die in Heiligenhaus registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Heiligenhauser Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Heiligenhaus war oder eine Geburt im Ausland im Heiligenhauser Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Heiligenhaus ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Heiligenhaus
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
- Ehegatten oder Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
- Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
- Geschwister (die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen)
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen (Nachweispflicht)
Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen im Standesamt:
- Geburtseinträge 110 Jahre
- Heiratseinträge 80 Jahre
- Sterbeeinträge 30 Jahre
Ältere Einträge können Sie beim Stadtarchiv beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heiligenhaus
- Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden in Heiligenhaus ausschließlich unter folgenden Bedingungen ausgestellt werden können:
- Die Geburt erfolgte als Hausgeburt in Heiligenhaus.
- Die Eheschließung fand in Heiligenhaus statt.
- Der Todesfall ereignete sich in Heiligenhaus.
- Fand die Geburt oder der Todesfall in einem Krankenhaus statt, ist keine Urkunde bei uns hinterlegt. In diesem Fall ist die Urkunde beim jeweiligen Standesamt des Ortes, an dem das Ereignis eingetreten ist, anzufordern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heiligenhaus