Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bescheinigung Lebenspartnerschaft

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

    • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes (Eheregister)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
    • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

    Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung "fremder" Urkunden nicht befugt.

    Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:

    • online über das ServicePortal (siehe > Formulare, Dokumente) / (als Bezahlverfahren stehen PayPal, Kreditkarte, giropay/paydirekt zur Auswahl)
    • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
    • schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@moenchengladbach.de (*)
    • schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02161 25-53295
    • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
      • Standesamt Mönchengladbach
        Goebenstraße 4-8
        41061 Mönchengladbach
    • Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.


    * Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

    Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/die jeweiligen Ehepartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

    Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_075238559064e70d963cd32ad5ae20d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern die berechtigte Person nicht selbst vorspricht, ist zusätzlich deren Vollmacht  bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

    Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
    • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
      - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
      - die Eltern,
      - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
      - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Intersse glaubhaft machen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 14,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 7,00 €.

    Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

    Sie können die Personenstandsurkunden online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. 

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de