Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Lippstadt

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Wenn Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland verreisen möchten, benötigt es ein gültiges Reisedokument. Der Kinderreisepass kann für Kinder unter zwölf Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen. Kinderreisepässe die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden behalten ihre Gültigkeit. Bei Lichtbildaktualisierungen ab dem 01.01.2021 wird also der Gültigkeitszeitraum nicht "nachträglich" verkürzt.Das Kind muss bei der Antragstellung oder Verlängerung mit seinen Eltern persönlich vorstellig werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Elternteile persönlich das Kind begleiten, so wird die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung, sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. Für die Neuausstellung, Verlängerung und Aktualisierung werden möglichst aktuelle biometrische Lichtbilder benötigt. Passbilder die bereits in einem Kinderreisepass verwendet wurden, können nicht erneut genutzt werden. Wichtiger Hinweis: Der Kinderreisepass wird in einigen Staaten nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung über die entsprechenden Einreisebestimmungen.Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung Erziehungsberechtigte und dessen AusweisdokumenteGeburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch des Kindesein biometrisches Lichtbild des Kindesbei Verlängerung: der schon vorhandene Kinderreisepass

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Ausstellung des Kinderreisepasses13,00 EuroÄnderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses6,00 EuroDie Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Ausweis / Pass - Einverständniserklärung Ausweisdokumente Erklärung zum Sorgerecht Ausweis / Pass - Verlustanzeige Reisedokumente, Pass, AusweisAusweis / Pass - Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen Neue Einreisebestimmungen in die USA

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de