Kinderreisepass
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
ACHTUNG NEU: Wegfall Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024.
> Die Bundesregierung hat am 08.10.2023 nun doch beschlossen, dass es den Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 NICHT mehr geben soll! Der Gesetzesentwurf vom 31.03.2023 in Verbindung mit der Stellungnahme vom 12.05.2023 (Drucksache 144/23) sah bisher einen Wegfall zum 01.11.2025 vor, die Bundesregierung hat sich aber nun doch für den Wegfall zum 01.01.2024 entschieden. Ab dem 01.01.2024 werden demnach keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bestehende Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit, bis spätestens zum Ablaufdatum. (Bundesgesetzblatt)
Ab dem 01.01.2024 können Sie aus den anderen möglichen Ausweisdokumenten für deutsche Staatsangehörige wählen. Prüfen Sie aber bitte immer vorher, welches Ausweisdokument von dem Einreiseland verlangt wird. Informationen hierzu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Sollten Sie unsicher sein, welches Ausweisdokument Sie wählen sollen, so beraten wir Sie im Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) gerne dazu.
Mögliche Ausweisdokumente sind:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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