Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Wadersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Wadersloh

    Sie können für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen. Er ersetzt den früheren Kinderausweis. Dieser Ausweis ist fälschungssicher und maschinenlesbar.

    Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.  Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

    Der Kinderreisepass wird Ihnen innerhalb kürzester Zeit ausgestellt. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.

    Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.

    Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

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    Technisch geändert am 27.09.2023

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

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    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wadersloh

    • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
    • ein Lichtbild (biometrisch)
      Ihr Kind - für die eigene Unterschrift im Kinderreisepass

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wadersloh

    Kosten

    Hinweise für Wadersloh

    Die Gebühr beträgt 13,00 €.
    Verlängerung 6,00 € (vor Ablauf des Gültigkeitsdatums)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wadersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wadersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de