Kinderreisepass
Hinweise für Oelde
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Kinderreisepässe gelten als Passersatz und sind bei jeder Auslandsreise (auch innerhalb der EU) erforderlich.
Voraussetzungen
Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich.
Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie können aber auch den hier angebotenen Vordruck Einverständniserklärung der Eltern nutzen. Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros.
Bei der Verlängerung des Kinderreisepasses muss das Kind ebenfalls mit zur Beantragung kommen und es muss ein neues Lichtbild vorgelegt werden.
Gültigkeit
Kinderreisepässe haben eine Gültigkeit vom Tag der Ausstellung an für 12 Monate (seit dem 01.01.2021); höchstens aber bis zum 12. Lebensjahr
Verlust
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, teilen Sie einen Verlust bitte umgehend dem Bürgerbüro mit:
Telefon: (02522) 72-120
Telefax: (02522) 72-460
buergerbuero@oelde.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oelde
Für den Antrag benötigen Sie die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus).
Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild ist erforderlich.
Einverständniserklärung des nicht mit anwesenden Elternteils und ein Ausweisdokument der Person.
Ausweisdokument der anwensenden Person.
ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)
Abholung:
Wenn Sie den neuen Kinderreisepass abholen, müssen Sie den ggf. bisherigen Kinderreisepass zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Kinderreisepass (Neuantrag)
13,00 EUR
Änderungen und Verlängerungen
6,00 EUR
Die Gebühr muss bei der Antragstellung bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen