Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen nur für Auslandsreisen einen Kinderausweis.

    Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder in der Regel ein Kinderreisepass (als Passersatz) ausgestellt.

    Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfahren Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
    Wird ein Kinderausweis vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

    Antragsberechtigte:
    Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss ein entsprechender Nachweis darüber vorgelegt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, der andere bei der Abholung unterschreibt.

    Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
    Der Kinderreisepass gilt zunächst für 1 Jahr. Er kann unter Vorlage eines biometrietauglichen Lichtbildes Fotomustertafel bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert/aktualisiert werden, sofern der Kinderreisepass noch gültig ist.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec81b78d4b05b2d364a6ce4b07c5e081

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-277

    Fax: 05454 911-102

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • Die Geburtsurkunde des Kindes
    • Ein biometrietaugliches Lichtbild
    • Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Passinhabers/der Passinhaberin erforderlich
    • Die Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten

    Bei der Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes (altersunabhängig) erforderlich.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hörstel

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Kinderreisepass: 13,00 €
    Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de