Kinderreisepass
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen nur für Auslandsreisen einen Kinderausweis.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder in der Regel ein Kinderreisepass (als Passersatz) ausgestellt.
Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfahren Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Wird ein Kinderausweis vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss ein entsprechender Nachweis darüber vorgelegt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, der andere bei der Abholung unterschreibt.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass gilt zunächst für 1 Jahr. Er kann unter Vorlage eines biometrietauglichen Lichtbildes Fotomustertafel bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert/aktualisiert werden, sofern der Kinderreisepass noch gültig ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Ein biometrietaugliches Lichtbild
- Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Passinhabers/der Passinhaberin erforderlich
- Die Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten
Bei der Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes (altersunabhängig) erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hörstel
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Kosten
Hinweise für Hörstel
Kinderreisepass: 13,00 €
Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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