Kinderreisepass
Hinweise für Rosendahl
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden.
Zum 31.12.2023 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Aus diesem Grund sollte, je nach Reiseziel, bereits jetzt statt eines Kinderreisepasses entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Seit dem 1. November 2007 können Kinderreisepässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich.
Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rosendahl
- Ausweisdokument beider Elternteile
- Einverständniserklärung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Formulare
Hinweise für Rosendahl
Voraussetzungen
Hinweise für Rosendahl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rosendahl
Verfahrensablauf
Hinweise für Rosendahl
Fristen
Hinweise für Rosendahl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rosendahl
Kosten
Hinweise für Rosendahl
- Neuantrag: 13,00 EUR
- Verlängerung: 6,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rosendahl
Weitere Informationen
Hinweise für Rosendahl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rosendahl