Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Rosendahl

    Beschreibung

    Hinweise für Rosendahl

    Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden.

    Zum 31.12.2023 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Aus diesem Grund sollte, je nach Reiseziel, bereits jetzt statt eines Kinderreisepasses entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.

    Seit dem 1. November 2007 können Kinderreisepässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich.

    Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

    Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6cce005df8f5872733464881b9fd962

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    48720 Rosendahl

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rosendahl

    • Ausweisdokument beider Elternteile
    • Einverständniserklärung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
    • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

    Formulare

    Hinweise für Rosendahl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rosendahl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rosendahl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rosendahl

    Fristen

    Hinweise für Rosendahl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rosendahl

    Kosten

    Hinweise für Rosendahl

    • Neuantrag: 13,00 EUR
    • Verlängerung: 6,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rosendahl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rosendahl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rosendahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de