Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Olfen

    Beschreibung

    Hinweise für Olfen

    Die Bundesregierung hat 2023 die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses beschlossen. Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch noch bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument somit vorzeitig ungültig geworden ist. 

    In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass). Hierbei sollten die Produktionszeiten der Bundesdruckerei (drei bis sechs Wochen) beachtet werden.

    Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird.

    Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

     

    Besonderheiten:

    Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

    Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen zu Einreisebestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes

    www.auswaertiges-amt.de

    eingesehen werden.

    Antworten zu häufigen Fragen zum Thema "Reisepass" finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

    www.bmi.bund.de.
     
    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3ed8600159fd0d1e0a7329eee541fc30

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-131

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-9301

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olfen

    • Ausweisdokument beider Elternteile
    • sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
    • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de