Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

     

    Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder/Jugendlichen sind folgende Hinweise zu beachten:

    • Die Beantragung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter
    • Das Kind bzw. der Jugendliche muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

    Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung ihres Kindes erteilen (siehe Antragsformular).

    Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.

     

    Ausweisdokumente

    • Kinderreisepass

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ffcae28fec37d9be36a32d530ef91bbb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bei Antragstellung:

    Bitte beachten Sie:

    Bei der Beantragung von Kinderpässen ist darauf zu achten, dass die Lichtbilder bei der Antragstellung aktuell sein müssen. Aktuell bedeutet, dass sie lediglich wenige Wochen alt sein dürfen.

    • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

    Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.


    Bei Abholung:

    • altes Ausweisdokument (zur Entwertung) / vorläufiges Ausweisdokument (zur Vernichtung) 
    • Identitätsnachweis des abholenden gesetzlichen Vertreters

     

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Passgesetz
    • Passverordnung
    • Passverwaltungsvorschrift
    • Personalausweisgesetz
    • Personalausweisverordnung

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden

    • regulärer Personalausweis ca. 2-3 Wochen
    • regulärer Reisepass ca. 4-6 Wochen
    • Reisepass per Express ca. 5 Arbeitstage

     

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Ausweispflicht im Inland besteht erst ab dem 16. Lebensjahr.

    Welche Reisedokumente Sie für Ihre Reise benötigen und weitere Reiseinformationen finden Sie unter Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de