Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Der Gesetzgeber hat die Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft.

    Kinderreisepässe, die vorher ausgestellt bzw. verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf dem Kinderreisepass angegebenen Gültigkeitsdatum.

    Bitte beantragen Sie für Ihre Kinder einen Personalausweis oder Reisepass. Für unter 24-Jährige sind diese Dokumente sechs Jahre gültig.

    Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden müssen und einige Wochen brauchen, bis sie abholbereit sind. Beantragen Sie also bitte rechtzeitig neue Dokumente.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

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    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

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    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

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