Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich. Verschiedene Länder verlangen für die Einreise hierüber hinausgehend auch für Kinder einen regulären elektronischen Reisepass ("ePass").

    Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

    Die Bearbeitung und Ausstellung erfolgt sofort. Die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_07ec4c4bf4a31c45a74ec63e09b8f769

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    • 1 biometisches Passbild
    • alten Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • persönliche Anwesenheit des Kindes
    • bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamer Wohnanschrift > Vollmacht beider Sorgeberechtigten.

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    • Ausstellung: 13,- Euro
    • Verlängerung / sonstige Änderung: 6,- Euro

    Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Die Beantragung muss grds. durch beide Sorgeberechtigten erfolgen, wenn diese nicht dauerhaft getrennt / getrennt lebend / geschieden sind. In den Fällen ist der Sorgeberechtigte für die Beantragung zuständig, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz/einzigem Wohnsitz gemeldet ist.

    • Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
    • Kinder ab 10 Jahren müssen den Pass bei Antragstellung unterschreiben
    • Das Passfoto hat den aktuellen biometrischen Anforderungen zu entsprechen

    Der Verlust eines Kinderreisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de