Kinderreisepass
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für Auslandsreisen müssen auch Kinder einen gültigen Pass mitführen.
Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann.
Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr. Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Antrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird.
Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
Ab 12 Jahren ist die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
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Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
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Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
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erforderliche Unterlagen
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- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads.
- Des Weiteren ist die Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes notwendig.
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.
- Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter, d. h. von Vater und Mutter oder vom Vormund unterschrieben werden. Die Ausweise oder Reisepässe beider Elternteile sind vorzulegen.
- Sollte ein Elternteil verstorben sein, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
- Bei Getrenntlebenden ist die Unterschrift eines Elternteils nur dann ausreichend, wenn ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss vorgelegt wird.
- Bei nicht ehelichen Kindern ist eine Negativbescheinigung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie über das Sorgerecht vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
- Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 Euro
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-Cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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