Kinderreisepass

    Kinderreisepass

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Für Auslandsreisen müssen auch Kinder einen gültigen Pass mitführen.

    Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann.

    Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr. Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Antrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird.

    Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.

    Ab 12 Jahren ist die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads. 
    • Des Weiteren ist die Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes notwendig.
    • Geburtsurkunde des Kindes bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.
    • Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter, d. h. von Vater und Mutter oder vom Vormund unterschrieben werden. Die Ausweise oder Reisepässe beider Elternteile sind vorzulegen.
    • Sollte ein Elternteil verstorben sein, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen.
    • Bei Getrenntlebenden ist die Unterschrift eines Elternteils nur dann ausreichend, wenn ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss vorgelegt wird.
    • Bei nicht ehelichen Kindern ist eine Negativbescheinigung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie über das Sorgerecht vorzulegen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
    • Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 Euro

    Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-Cash) begleichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de