Gewerberegisterauszug Übermittlung
Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Umfang des Gewerberegister der eAuskunft Sie finden über die eAuskunft alle aktuell in Witten gemeldeten Unternehmen. Nur registrierte User haben auch Zugriff auf bereits abgemeldete Betriebe. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte. Aktualität der eAuskunft Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können vom Wittener Ordnungsamt nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Auskunftsperre Jedes Unternehmen kann beantragen, dass die Unternehmensdaten nicht im Wege einer Gewerbeauskunft weitergegeben werden. Diese Auskunftsperre ist beim Wittener Ordnungsamt schriftlich und ausreichend begründet zu beantragen. Registrierung Sie können bereits ohne vorherige Registrierung sämtliche Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit) eines in Witten gemeldeten Unternehmens einsehen. Sofern Sie jedoch erweiterte Informationen -beispielsweise Namen und Anschriften von Geschäftsführern- zu einem Betrieb benötigen, müssen Sie sich vorher einmalig beim Wittener Ordnungsamt als zentraler Registrierungsstelle registrieren lassen. Für eine Registrierung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Registrierung für gebührenpflichtige Auskunftsempfänger (z.B. Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen) Sofern Sie nicht von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 8 und 12 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen können. Sie müssen im Rahmen der Registrierung schriftlich versichern, dass für alle zukünftig von Ihnen eingeholten Gewerbeauskünfte jeweils das rechtliche Interesse an dem Erhalt der Daten gegeben ist. Weiterhin werden bei jeder Datenabfrage der Verwendungszweck und das Aktenzeichen zu der Anfrage von Ihnen abgefragt. Diese Angaben werden gespeichert und können von den Gewer-bebehörden dazu genutzt werden, um im Nachhinein zu überprüfen, ob die Abfrage rechtmäßig war. kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist. Die Registrierung der gebührenpflichtigen Auskunftsempfänger ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Danach wird die Berechtigung von der Registrierungsstelle erneut überprüft. Registrierung für gebührenbefreite Auskunftsempfänger (z.B. Verwaltungen, Sozialversiche-rungsträger, Arbeitsagenturen) Sofern Sie von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 7 und 12 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder der Empfänger die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand er-heben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfül-lung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist und die zum Abruf bereitgehaltenen Daten ihrer Art nach für die Aufgaben oder Geschäftszwecke des Empfängers erforderlich sein können. Die Registrierung der gebührenfreien Auskunftsempfänger ist zeitlich nicht begrenzt. So können Sie sich für die eAuskunft registrieren Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus. Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel Senden Sie den Antrag per Post an die Stadt Witten Ordnungsamt -Gewerbemeldestelle- Marktstraße 16 58452 Witten In der Regel erhalten Sie dann innerhalb von 14 Tagen Ihre Zugangsdaten. >>> Zur eAuskunft
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Witten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02302 581-0
E-Mail: ordnungsamt@stadt-witten.de
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Die Rechtsgrundlage für die eAuskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach können die Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die eingeschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 7, 8, 11 und 12 GewO.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Was kostet die Nutzung der eAuskunft? Die Abfrage der Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens) ist für alle Nutzer kostenfrei. Was kostet eine Gewerbeauskunft für registrierte Nutzer? Sofern der Nutzer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit ist, kostet jede Online erteilte Gewerbeauskunft mit erweiterten Betriebsdaten 10,00 EUR. Wie werden die Gebühren abgerechnet? Da der angesprochene Kundenkreis im Allgemeinen keine sonst im Internet üblichen Zahlungsmethoden (Lastschrift, Kreditkarte) akzepiert, werden die Gebühren pro Quartal über eine Sammelrechnung abgerechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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eAuskunft-Registrierungsantrag eAuskunft-Nutzungsbedingungen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024