Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Gewerbeabteilung führt ein Register über alle in der Stadt angemeldeten Gewerbebetriebe. Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes dürfen allgemein zugänglich gemacht werden. Weitergehende Daten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5cfff222b2a2acd22f9f81d611416e73

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323/16 2667

    Fax: 02323/16 12339279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Eine Auskunft aus dem Herner Gewerberegister kann online, schriftlich per Post oder Fax beantragt werden. Telefonische Auskünfte erfolgen nur im Rahmen der Amtshilfe. Öffentliche Stellen im Sinne der Gewerbeordnung haben nach Registrierung die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerberegister via Internet zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Gewerbeordnung (GewO). Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Die Auskunft wird in der Regel umgehend erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Zeiten:

    Montag von 8:30 bis 12 Uhr
    Dienstag von 8:30 bis 12 Uhr
    Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr
    Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr
    Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

    Helfen Sie mit, Wartezeiten zu vermeiden und vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunftsangaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen der Wohnanschrift mitzuteilen. Daher ist gegebenenfalls eine Anfrage beim zuständigen Fachbereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) vorzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de