Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Gewerbeabteilung führt ein Register über alle in der Stadt angemeldeten Gewerbebetriebe. Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes dürfen allgemein zugänglich gemacht werden. Weitergehende Daten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
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Ansprechpartner
Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Herne
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Eine Auskunft aus dem Herner Gewerberegister kann online, schriftlich per Post oder Fax beantragt werden. Telefonische Auskünfte erfolgen nur im Rahmen der Amtshilfe. Öffentliche Stellen im Sinne der Gewerbeordnung haben nach Registrierung die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerberegister via Internet zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Gewerbeordnung (GewO). Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herne
Die Auskunft wird in der Regel umgehend erteilt.
Kosten
Hinweise für Herne
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Zeiten:
Montag von 8:30 bis 12 Uhr
Dienstag von 8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Helfen Sie mit, Wartezeiten zu vermeiden und vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin.
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunftsangaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen der Wohnanschrift mitzuteilen. Daher ist gegebenenfalls eine Anfrage beim zuständigen Fachbereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) vorzunehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024