Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:
1. Privatpersonen
2. öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger usw.)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
1. Privatpersonen
- schriftlicher Antrag, in dem das rechtliche Interesse an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) dargelegt wird
Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.
2. öffentliche Stellen
- online (eAuskunft) durch Nutzung des Antragsassistenten unter "Weiterführende Informationen".
Das Modul eAuskunft ist aktuell nur registrierten Nutzern vorbehalten. Registrieren können sich Kunden, die in den letzten 12 Monaten mehr als 20 Auskünfte beantragt haben. Alle anderen Kunden stellen ihre Anfragen bitte weiterhin schriftlich. Bei Interesse an einer Registrierung, nutzen Sie bitte den Registrierungsantrag unter "Downloads".
Formulare
Hinweise für Paderborn
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 14 Abs. 7 und 8 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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