Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Optional: Vertretungsvollmacht
Formulare
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Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
§ 14 Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Für Ihren Besuch bei der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stemwede
Kosten
Hinweise für Stemwede
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Stemwede