Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechenden Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.
Nach § 14 Absatz 6 der Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden.
Weitere Daten können erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag soll die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- eventuell Vertretungsvollmacht
- Vorsprache nur persönlich.
Formulare
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Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
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Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
Drei Werktage
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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