Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz über folgenden Link:
Alternativ können Sie den Antrag auch im Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg stellen. Dafür ist allerdings eine persönliche Vorsprache notwendig.
Zuständig ist, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und Ihren Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg haben, das Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg. Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.
Hinweis: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Schieder
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05282 6010
E-Mail: info@schieder-schwalenberg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
- Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Sofern die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, muss die Anschrift der Behörde und ein Aktenzeichen oder Geschäftsvorfall angegeben werden
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Der Antrag wird vom Bürgerbüro elektronische an das Bundesamt für Justiz Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die genannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es ca. 5 - 14 Tage bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die genannte Behörde erreicht.
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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