Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz über folgenden Link:

    Alternativ können Sie den Antrag auch im Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg stellen. Dafür ist allerdings eine persönliche Vorsprache notwendig.

    Zuständig ist, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und Ihren Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg haben, das Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg. Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.

    Hinweis: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schieder

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05282 6010

    E-Mail: info@schieder-schwalenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
    • Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • Sofern die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, muss die Anschrift der Behörde und ein Aktenzeichen oder Geschäftsvorfall angegeben werden

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Der Antrag wird vom Bürgerbüro elektronische an das Bundesamt für Justiz Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die genannte Behörde übersandt.

    Im Normalfall dauert es ca. 5 - 14 Tage bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die genannte Behörde erreicht.  

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de