Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Im Gewerbezentralregister werden Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst.
    Gewerbetreibende benötigen im Rahmen verschiedener Behördenverfahren einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
    Wenn Sie in Lage mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihr Gewerbesitz in Lage ist, erhalten Sie den gewünschten Auszug im Bürgerservice.

    Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es z. B. von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird.

    Wer kann einen Auszug aus dem GZR beantragen?

    • Einzelpersonen
    • Juristische Personen

    Zentralregisterauszüge müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden.

    Beantragung durch Privatpersonen:
    Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich im Bürgerservice beantragen.
    Der/Die Antragsteller:in muss persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und, wenn er/sie als gesetztliche/r Vertreter:in handelt, seine Vertretungsvollmacht nachweisen.
    Eine Vertretung durch Ehegatten oder Rechtsanwalt:in ist grundsätzlich nicht möglich.

    Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben. Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den/die Antragsteller:in gespeichert sind.

    Auskünfte zur unmittelbaren Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde übersandt. Dazu ist bei der Beantragung die Anschrift der Behörde anzugeben. Auskünfte für private Zwecke werden an den/die Antragsteller:in übersandt.

    Beantragung durch juristische Personen:
    Der/Die gesetzliche Vertreter:in der juristischen Personen und Personenvereinigungen stellt persönlich den Antrag im Allgemeinen beim für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständigen Ordnungsamtes.
    Eine Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich!
    Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lage

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 72

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232/601-0

    Fax: 05232/60 14 44

    E-Mail: epost@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis oder Pass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
    • Handelsregisterauszug, wenn es sich bei dem/der Antragsteller:in um eine juristische Person handelt
    • Ggfs. Vereinsregister-oder Genossenschaftsregisterauszug
    • Ggfs. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Nach Beantragung wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53094 Bonn ausgestellt und in der Regel nach 2 - 3 Wochen zugesandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Es dauert etwa 10 Tage, bis die Gewerbeauskunft der Behörde oder dem/der Antragsteller:in vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de