Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Auf Antrag kann die Bürgerberatung Informationen aus dem Gewerberegister über:
- Name,
- Anschrift des Betriebs,
- Tätigkeit des Betriebs
erteilen.
Hinweis:
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
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Ansprechpartner
Stadt Blomberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-413
E-Mail: info@blomberg-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Es ist eine schriftliche Anfrage erforderlich.
Formulare
Hinweise für Blomberg
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024