Gewerberegisterauszug ÜbermittlungOnline erledigen

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.

    • Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden.
    • Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen.
    • Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
    • Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister

    Für die Beantragung über das Onlineportal benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Auswiesfunktion

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5820d9ebeddf1e0f0969150fe5b89984

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Spenge

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5225 8768 0

    Fax: +49 5225 8768 55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Online:
    • Online-Ausweis Funktion
    Persönlich:
    • Ein gültiges Ausweisdokument

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Die Gebühr beträgt 13,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de