Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
- Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden.
- Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen.
- Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
- Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister
Für die Beantragung über das Onlineportal benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Auswiesfunktion
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Online:
- Online-Ausweis Funktion
Persönlich:
- Ein gültiges Ausweisdokument
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Spenge
- Die Gebühr beträgt 13,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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