Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Stadtverwaltung anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer unselbständigen Zweigstelle.
Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der Stadt mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüberhinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.
Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242/963290
E-Mail: wolfgang.sagemueller@gt-net.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- Name,
- betriebliche Anschrift und
- angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
- Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Den Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Die erweiterte Auskunft erhalten Sie nicht über diesen Online-Dienst, sondern nur persönlich oder schriftlich bei den auf dieser Seite genannten Ansprechpersonen.
Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid zugeschickt. Bei der Nutzung des Online-Dienstes können Sie die Gebühr im Nachgang über das elektronische Bezahlsystem des Wirtschafts-Service-Portal.NRW begleichen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.
Siehe:
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024