Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.
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Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
Hinweise für Hennef (Sieg)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)