Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

    Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.

    Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.

    Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.

    Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.

    Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.

    Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.

    Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html 

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ad8de427c8d15c13253e8d0736dda0be

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eitorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243/89-0

    Fax: 02243/89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !
    Sofern Sie den Online Dienst nicht nutzen, beträgt die Bearbeitungszeit nach Antragstellung 2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de