Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.
Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.
Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
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Sofern Sie den Online Dienst nicht nutzen, beträgt die Bearbeitungszeit nach Antragstellung 2 bis 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Eitorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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