Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Gemäß § 14 GewO darf die Behörde eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilen, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse an den Daten eines Gewerbetreibens nachweisen kann. Die Auskunft beschränkt sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten dürfen nur beim Nachweis eines rechtlichen Interesses mitgetilt werden. Auf die Erteilung der Auskunft besteht kein Rechtsanspruch, sondern steht im Ermessen der Behörde.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Waldbröl

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Str. 18-21

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291-850

    Fax: 02297-85132

    E-Mail: gewerbeundgaststaetten@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Antrag mit den entsprechenden Nachweisen

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    • Bei der einfachen Gewerbeauskunft muss ein berechtigtes Interesse des Antragstellers bestehen.
    • Bei der erweiterten Gewerbeauskunft muss der Antragsteller ein rechtliches Interesse nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de