Gewerberegisterauszug ÜbermittlungOnline erledigen

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    nicht angegeben

    Eine einfache Auskunft zu Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes erteilt die zuständige Behörde auf persönliche oder schriftliche Anfrage.

    Für die Mitteilung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 GewO der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:

    • Handelsregistereintrag
    • Rechtsform
    • An- und Abmeldedatum
    • Niederlassung(en)
    • Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des/der Geschäftsführer
    • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firma (Unternehmensname)
    • und weitere

    Die Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch postalisch oder per Email an buergerbuero@engelskirchen.de beantragt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2f3dba1e47d63787e96e15d5fffd2fd1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3d3af07725e767333e5003665c3964d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Engelskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02263 83-0

    E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen

    Hinweise für Engelskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Die Gebühr für die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20,00 Euro und muss vorab per Überweisung oder Scheck beglichen werden.

    Konten der Gemeinde:

    Kreissparkasse Engelskirchen
    BIC: COKS DE 33
    IBAN: DE48 3705 0299 0324 0000 16

    Volksbank Oberberg
    BIC: GENODED1WIL
    IBAN: DE94 3846 2135 0700 1400 16

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de