Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Eine einfache Auskunft zu Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes erteilt die zuständige Behörde auf persönliche oder schriftliche Anfrage.
Für die Mitteilung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 GewO der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
- Handelsregistereintrag
- Rechtsform
- An- und Abmeldedatum
- Niederlassung(en)
- Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des/der Geschäftsführer
- Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firma (Unternehmensname)
- und weitere
Die Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch postalisch oder per Email an buergerbuero@engelskirchen.de beantragt werden.
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Ansprechpartner
Gemeinde Engelskirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02263 83-0
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Engelskirchen
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Engelskirchen
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Engelskirchen
Kosten
Hinweise für Engelskirchen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Engelskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Engelskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024