Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Eine einfache Auskunft zu Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes erteilt die zuständige Behörde auf persönliche oder schriftliche Anfrage.
Für die Mitteilung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 GewO der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
- Handelsregistereintrag
- Rechtsform
- An- und Abmeldedatum
- Niederlassung(en)
- Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des/der Geschäftsführer
- Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firma (Unternehmensname)
- und weitere
Die Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch postalisch oder per Email an buergerbuero@engelskirchen.de beantragt werden.
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Ansprechpartner
Gemeinde Engelskirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02263 83-0
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
Formulare
Hinweise für Engelskirchen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Engelskirchen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Engelskirchen
Die Gebühr für die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20,00 Euro und muss vorab per Überweisung oder Scheck beglichen werden.
Konten der Gemeinde:
Kreissparkasse Engelskirchen
BIC: COKS DE 33
IBAN: DE48 3705 0299 0324 0000 16
Volksbank Oberberg
BIC: GENODED1WIL
IBAN: DE94 3846 2135 0700 1400 16
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Engelskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Engelskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024