Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Düren
Einfache Auskunft (gebührenfrei)
Die Gewerbeauskunft online ermöglicht jedem den schnellen Zugriff auf datenschutzrechtlich unbedenkliche Daten wie Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit derjenigen Gewerbetreibenden, die aktuell in Düren gewerberechtlich angemeldet sind. Die Auskünfte sind gebührenfrei. Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.
Hier gelangen Sie zur einfachen Auskunft online
Erweiterte Auskunft
Behörden und andere öffentliche Stellen
Behörden können sich ebenfalls für die eAuskunft registrieren. Bitte senden Sie dazu den Registrierungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die unten stehende Anschrift.
Benötigen Sie regelmäßig erweiterte Auskünfte, können Sie sich als Nutzer registrieren lassen.
Registrierung:
1. Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus.
2. Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel.
3. Senden Sie den Antrag per Post an das Amt für Recht und Ordnung.
Sie sind bereits registrierter Nutzer?
Hier gelangen Sie zur erweiterten Auskunft online
Private Unternehmen (derzeit online noch nicht möglich)
Private Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse an weiteren Gewerbedaten haben (§ 14 Absatz 9 GewO), soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht und dieses auch nachweisen können, können erweiterte Auskünfte erhalten.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Recht und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02421 25-0
E-Mail: rechtundordnung@dueren.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Düren
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düren
Gemäß §14 Abs. 5 GewO dürfen Grunddaten von Gewerbetreibenden öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Daten beschränken sich auf Name, Anschrift und Tätigkeit des Unternehmens.
Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des §14 Abs. 7 - 9 GewO.
Bitte beachten Sie:
Das Gewerberegister enthält nur selbständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Nicht enthalten sind insbesondere Selbständige, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Anwältinnen und Anwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Dasselbe gilt für Heilhilfsberufe, z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfer.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Düren
Kosten
Hinweise für Düren
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düren
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Düren