Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
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Ansprechpartner
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Für Privatpersonen Persönlich mit Bundespersonalausweis oder Reisepass. Schriftlich mit beglaubigter Unterschrift, Nennung des Verwendungszwecks durch einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte. (Die Unterschrift auf der Vollmacht muss beglaubigt sein.) Ist der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, ist die Anschrift der Behörde anzugeben.
Für Firmen Die Gewerbezentralregisterauszüge für Firmen müssen vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beantragt werden. Hierzu müssen der aktuelle Handelsregisterauszug und der Personalausweis vorgelegt werden. Ansonsten gelten auch hier die Vorgaben für Privatpersonen (siehe oben).
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aachen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
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