Gewerberegisterauskunft
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Sie können gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
- Der Name,
- die betriebliche Anschrift und
- die angezeigte Tätigkeit
werden Ihnen auf schriftliche Anfrage mitgeteilt.
Weitere Daten dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Daten glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Die Übermittlung dieser Daten per E-Mail ist zurzeit grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie auch auf Anfragen per E-Mail immer eine schriftliche Antwort erhalten. Bitte teilen Sie deshalb immer auch eine Postanschrift mit.
Bei der Anfrage teilen Sie bitte möglichst auch mit, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Anfrage bezieht. Unter Umständen hat nämlich bereits ein Inhaberwechsel stattgefunden.
Fantasienamen der Gewerbetreibenden z.B. "Boutique 2007" sind hier in der Regel nicht gespeichert. Um den gesuchten Gewerbetreibenden zu finden, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie entweder die Anschrift des Betriebes oder den Namen des Gewerbetreibenden kennen. Ihre Anfrage hat ansonsten wenig Aussicht auf Erfolg; trotzdem müssten Sie für eine negative Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichten.
benötigte Unterlagen:
Antrag auf Auskunft aus der Gewerbekartei
Zuständigkeit:
Janine Wiechert Buchstabe A - L Tel. 02064/66-433 janine.wiechert@dinslaken.de Anke Willemsen Buchstabe M - Z Tel. 02064/66-759 anke.willemsen@dinslaken.de
Online-Dienste
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Dinslaken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02064 66 220
E-Mail: gewerbemeldungen@dinslaken.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Dinslaken
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dinslaken
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dinslaken
Kosten
Hinweise für Dinslaken
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Auskunft - Einzelperson : 23 € Auskunft - "negativ" Einzelperson : 5 € Auskunft - Personenmehrheit: 30 € Auskunft - "negativ" Personenmehrheit : 15 € Auskunft mit örtlicher Ermittlung : 40 € Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dinslaken
Weitere Informationen
Hinweise für Dinslaken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024